Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsdienstleistungen durch NetCon Unternehmensberatung, im Folgenden NetCon genannt.
§ 1 – Geltungsbereich
(1) Die NetCon Unternehmensberatung GmbH (im folgenden „Anbieter“ genannt) bietet ihren Kunden verschiedene Leistungen an, darunter Consulting/Beratung, Support, Administration, Domainregistrierungen.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten für die Vertragsbeziehungen mit dem Kunden in den unter Absatz 1 genannten Geschäftsbereichen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Der Anbieter widerspricht deren Einbeziehung ausdrücklich, soweit die Einbeziehung nicht individuell schriftlich vereinbart wird.
§ 2 – Angebote, Vertragsschluss
(1) Informationen auf der Anbieter-Webseite, in E-Mails, in Flyern, Broschüren oder sonstigen Werbemitteln, die nicht an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, stellen keine Angebote dar, sondern sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots seitens des Kunden. Die beworbenen Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der technischen Verfügbarkeit und der Selbstbelieferung des Anbieters durch Dritte.
(2) An individuelle Angebote, die der Anbieter an einen bestimmten Kunden richtet, hält sich der Anbieter vier Wochen ab Erstellungsdatum des Angebots gebunden, wenn das Angebot keine abweichende Bindungsfrist nennt. Die bei Angebotserstellung aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnisse sind Bestandteil des Angebots.
§ 3 – Änderung von Kundendaten, Mehrere Personen als Kunden
(1) Änderung der Anschrift, der Firmierung, der Vertretungsverhältnisse, der Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Nimmt der Kunde zur Bezahlung von Rechnungen am Lastschrifteinzug teil, gilt dies auch für die Bankverbindung.
(2) Sind mehrere Personen Vertragspartner auf Kundenseite, so sind sie gegenüber dem Anbieter Gesamtgläubiger und Gesamtschuldner jeglicher Ansprüche. Für die Abgabe und den Empfang von Willenserklärungen und anderen Mitteilungen gilt gegenüber dem Anbieter jede der Personen als durch die übrigen Personen bevollmächtigt.
§ 4 – Entgelte, Rechnungsstellung, Zahlungsverzug
(1) Für die Entgelte gilt neben diesen AGB die bei Vertragsschluss gültige Preisliste, soweit nicht individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
(2) Alle Entgelte verstehen sich netto zzgl. jeweils geltender Umsatzsteuer, wenn nicht ausdrücklich anderweitig angegeben. Ist der Kunde Verbraucher, gelten Preisangaben im Zweifel brutto inklusive Umsatzsteuer.
(3) Die Zahlungsfrist beträgt zwei Wochen ab Rechnungszugang. Der Anbieter kann Rechnungen auch in elektronischer Form per E-Mail versenden.
(4) Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang durch den Kunden in Textform geltend zu machen; nach Ablauf dieser Zeit gilt der Rechnungsinhalt als richtig, wobei dem Kunden der Nachweis der Unrichtigkeit vorbehalten bleibt. Der Kunde wird auf diese Rechtsfolge bei übersendung der Rechnung gesondert hingewiesen.
(5) Befindet sich der Kunde mit der Begleichung einer Rechnung in Verzug, kann der Anbieter für eine Mahnung eine pauschale Bearbeitungsentschädigung in Höhe von 5,- € berechnen, wenn nicht der Kunde nachweist, dass keine oder nur geringere Kosten entstanden sind; weitergehende Verzugsfolgen bleiben unberührt.
Haben die Parteien Zahlung mittels Lastschriftverfahren vereinbart, obliegt es dem Kunden, rechtzeitig für die Einzugsmöglichkeit zu sorgen. Kosten, die dem Anbieter durch eine vom Kunden zu vertretende Nichteinlösung entstehen, kann der Anbieter dem Kunden weiterberechnen.
(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 5 – Referenznennung
(1) Der Anbieter darf den Kunden als Referenz gegenüber anderen (potentiellen) Kunden, auf seiner Webseite, in Druckmaterialien oder anderen Marketingmassnahmen verwenden. Die Referenznennung umfasst den Kundennamen, die Verwendung des Logos, den Zeitraum des Auftrages und das inhaltliche Thema des Auftrages
(2) Der Kunde kann der Referenznennung seines Auftrages bei Auftragserteilung ausdrücklich widersprechen.
§ 6 – Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ist abhängig von der jeweiligen Leistungsart. Jede Kündigung erfordert Schriftform. Soweit nicht individualvertraglich oder innerhalb dieser AGB anders angegeben, muss eine Kündigung seitens des Kunden mit einer Frist von 6 Wochen vor dem jeweiligen Laufzeitende beim Anbieter eingegangen sein. Weitere Voraussetzungen ergeben sich aus den einzelnen Leistungsbeschreibungen dieser AGB.
(2) Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für jede Partei unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Zahlungsverzug des Kunden mit einem Bruttorechnungsbetrag von 75 € oder mehr sowie – bei geringeren Beträgen – über einen Zeitraum von zwei Monaten oder mehr. Ein wichtiger Grund kann für den Anbieter auch darin liegen, dass der Kunde gegen seine Obliegenheiten nach § 20 Abs. 1-5 verstösst.
§ 7 – Leistungsstörungen, Haftung
(1) Leistungsausfälle oder sonstige technische Fehler wird der Kunde em Anbieter unverzüglich mitteilen, um eine umgehende Fehlerbehebung zu ermöglichen. Den Kunden trifft insofern eine Mitwirkungs- und Schadensminderungspflicht.
(2) Die Haftung des Anbieters für Vermögensschäden ist beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Fall leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter für Vermögensschäden nur bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Der Anbieter haftet hierbei nur für vorhersehbare Folgen, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden kann. Ist der Kunde kein Verbraucher, so beschränken die Parteien die Höhe des nach den vorstehenden Sätzen zu leistenden Schadensersatzes auf 2.500 €. Ist der Kunde Verbraucher, gilt vorrangig § 44a TKG, soweit es den Anwendungsbereich dieser Norm betrifft.
(3) Die Haftung des Anbieters für Vermögensschäden wegen einer Beschädigung oder eines Verlustes von Daten, die auf einem Server des Anbieters abgelegt sind, beschränkt sich auf die Folgen einer vom Anbieter vorsätzlich oder grob fahrlässig unterlassenen Datensicherung, zu der der Anbieter aufgrund Vertrags mit dem Kunden verpflichtet war. Der Kunde trägt den Schaden jedoch selbst, soweit er darauf beruht, dass der Kunde seiner eigenen Datensicherungsobliegenheit nicht nachgekommen ist.
(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
§ 8 – Zurückbehaltungs-, Sicherungsrechte
(1) Zurückbehaltungsrechte können nur mit Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis begründet werden.
(2) Der Anbieter behält sich sein Eigentum an allen gelieferten Sachen bis zu deren vollständiger Bezahlung durch den Kunden vor. Entsprechendes gilt für Nutzungsrechte an Software oder anderem geistigen Eigentum des Anbieters.
(3) Der Kunde räumt dem Anbieter ein vertragliches Pfandrecht an Daten und Domains des Kunden ein, soweit aus dem Vertragsverhältnis offene Forderungen des Anbieters gegenüber dem Kunden bestehen; insbesondere vereinbaren die Parteien, dass der Anbieter in diesem Fall eine etwaig erforderliche Zustimmung zu einem Domaintransfer (KK-Vorgang) verweigern kann.
§ 9 – Datenschutz
(1) Der Anbieter erhebt, speichert, verändert und übermittelt zur Auftragsbearbeitung personenbezogene Daten des Kunden, darunter Namen, Anschrift, Telefon und E-Mail-Adresse. Der Kunde erklärt dazu seine Einwilligung, soweit dies zur Abwicklung des Auftrags einschliesslich der Rechnungsstellung erforderlich ist.
(2) für den Fall, dass ein Dritter Ansprüche wegen Rechtsverletzungen erhebt, die auf eine Obliegenheitsverletzung des Kunden (§ 20) Zurückzuführen sind, ermächtigt der Kunde den Anbieter bereits jetzt, die Kontaktdaten des Kunden herauszugeben. Darüber hinaus gehende Daten wird der Anbieter nicht weitergeben, soweit er hierzu nicht gesetzlich oder gerichtlich verpflichtet wird. Vor der Weitergabe von Kontaktdaten wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig informieren und ihm Gelegenheit geben, den Dritten selbst zu kontaktieren.
§ 10 – Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Der Anbieter kann diese Geschäftsbedingungen ändern, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse kann insbesondere dann bestehen, wenn technische Normen von Dritter Seite geändert oder weiterentwickelt werden, die eine Anpassung der Leistungen des Anbieters erfordern. Die beabsichtigte Änderung wird der Anbieter dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Änderungszeitpunkt mitteilen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb eines Monats in Textform, gilt seine Zustimmung als erteilt. Anderenfalls ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat in Textform gegenüber dem Kunden zu kündigen. Auf das Widerspruchsrecht und die Kündigungsmöglichkeit wird der Kunde in der AnKündigung besonders hingewiesen.
(2) Der Anbieter kann unter Berücksichtigung des Verfahrens nach Absatz 1 auch vereinbarte Bruttoentgelte erhöhen, soweit sich darin enthaltene Steuern oder ggf. behördliche Gebühren nach Vertragsschluss erhöhen oder solche neu eingeführt werden. Der Anbieter ist andererseits verpflichtet, Bruttoentgelte entsprechend zu senken, wenn darin enthaltene Steuern oder Gebühren nachträglich gesenkt werden oder entfallen.
§ 11 – Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit es sich für beide Seiten um ein Handelsgeschäft handelt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kauf- rechts (CISG).
§ 12 – Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so soll dies nicht den Bestand der übrigen Regelungen berühren. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für eine unbeabsichtigte Regelungslücke.
II. Ergänzende Regelungen für Domain-Hosting
§ 13 – Domain-Registrierungen
(1) Die folgenden Regelungen gelten für Domain-Registrierungen, sofern diese vom Kunden beauftragt werden.
(2) Beauftragt der Kunde den Anbieter, für ihn eine Internet-Adresse (Domain) zu registrieren, so führt der Anbieter die Registrierung nicht im eigenen Namen durch, sondern als Vertreter des Kunden.
(3) Die Leistung des Anbieters besteht darin, die Zuteilung der gewünschten Domain bei der zuständigen Registrierungsstelle (z.B. Denic e.G.) zu beantragen und dem Kunden bei erfolgreichem Antrag die erforderlichen Zugangsdaten zur Verwendung der Domain mitzuteilen. Der Erfolg der Registrierung ist unter anderem davon abhängig, ob die Domain nicht bereits durch einen Dritten registriert ist; hierauf hat der Anbieter keinen Einfluss.
(4) Wurde die Domain dem Kunden zugeteilt, sorgt der Anbieter dafür, dass die Domain bei der Registrierungsstelle während der zwischen Kunden und Anbieter geltenden Vertragslaufzeit für den Kunden registriert bleibt. Der Anbieter übernimmt die von der Registrierungsstelle erhobenen Entgelte auf eigene Rechnung; gegenüber dem Kunden gelten ausschliesslich die Entgelte des Anbieters. Konnte die Domain dem Kunden nicht zugeteilt werden, fallen für den Kunden keine Entgelte an.
(5) Es obliegt dem Kunden sicherzustellen, dass mit der gewünschten Domain keine marken-, namens-, wettbewerbs- oder sonstigen rechtlichen Konflikte verbunden sind. Der Anbieter schuldet diesbezüglich keinerlei Prüfung.
(6) Ergänzend gelten die Vertragsbedingungen der jeweils zuständigen Registrierungsstelle.
§ 14 – Rechnungsstellung für Domains
Das Entgelt für registrierte Domains wird einmal jährlich im Voraus für das laufende Vertragsjahr gestellt.
§ 15 – Domain-Laufzeit und Kündigung
(1) für Domainregistrierungen gilt eine anfängliche Laufzeit von 12 Monaten; für die Top-Level- Domain .eu gilt abweichend eine anfängliche Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit beginnt mit der Registrierung durch die Registrierungsstelle; der Anbieter wird den Kunden unverzüglich über die erfolgreiche Registrierung und den Laufzeitbeginn unterrichten.
(2) Die Laufzeit verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn nicht eine Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen zum Laufzeitende in Schriftform (Brief oder Telefax) kündigt.
(3) Die Kündigung muss für ihre Wirksamkeit diejenigen Dokumente enthalten, die die zuständige Registrierungsstelle erfordert; dies ist in der Regel ein schriftlicher Close-Antrag, der von einer vertretungsberechtigten Person (Domaininhaber oder administrativer Ansprechpartner [Admin-C]) unterzeichnet ist. Fehlen erforderliche Dokumente, so gilt die Kündigung als nicht erklärt.
(4) Vom Kunden gekündigte Domains gibt der Anbieter zum Ende ihrer Laufzeit an die Registrierungsstelle Zurück. Es obliegt dem Kunden, rechtzeitig einen KK-Antrag zu stellen, wenn er die gekündigte Domain über einen anderen Anbieter weiter nutzen will.
III. Ergänzende Regelungen für das Server-Management
§ 16 – Leistungen des Server-Managements
(1) Im Rahmen des NetCon Server-Management überwacht der Anbieter einen Server des Kunden in technischer Hinsicht.
(2) Das Server-Management umfasst:
(a) die automatisierte, laufende überprüfung des Servers auf ordnungsgemässe Funktion während der vereinbarten Support-Zeit,
(b) die manuelle überprüfung des Servers auf ordnungsgemässe Funktion durch einen Mitarbeiter des Anbieters per Fernwartung (Remote-Zugriff über SSH VPN) im wöchentlichen Rhythmus,
(c) das Aufspielen von Security-Updates für das durch den Anbieter installierte Betriebssystem (Update-Repository) im täglichen Rhythmus (Montag-Sonntag), soweit solche Updates von Dritten (Hardware- oder Softwareherstellern) veröffentlicht worden sind.
(3) Stellt der Anbieter innerhalb der Support-Zeit eine Fehlfunktion fest, veranlasst der Anbieter, dass ein geeigneter Administrator innerhalb der vereinbarten Reaktionszeit mit der Fehlersuche beginnt.
(4) Soweit der Anbieter die Fehlerursache ermitteln kann, schlägt er dem Kunden vor, wie der Fehler behoben, umgangen oder zukünftig vermieden werden kann.
(5) Ein darüber hinausgehender Erfolg im Sinne einer garantierten Fehlerbeseitigung ist nicht geschuldet. Die gesetzlichen Leistungsstörungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
(6) Soweit vertraglich vereinbart, steht dem Kunden ausserdem je Kalenderquartal eine bestimmte Anzahl frei nutzbarer Administrationsstunden zur Verfügung, in denen er das Fachpersonal des Anbieters zur Beratung oder für die Vornahme von Änderungen am Server (Administration) in Anspruch nehmen kann. Die Beratung findet telefonisch, per E-Mail oder in den Räumen des Anbieters statt; Änderungen am Server werden vom Sitz des Anbieters aus per Fernwartung (Remote- Zugriff über SSH/VPN) vorgenommen. Beginnt oder endet die Vertragslaufzeit während eines Kalenderquartals hat der Kunde Anspruch auf einen entsprechenden Anteil der Administrationszeit.
(7) Vom Kunden nicht genutzte Administratorstunden verfallen zum Ende des jeweiligen Kalenderquartals; sie werden nicht in ein Folgequartal übertragen. für verfallene Administratorstunden schuldet der Anbieter keine Entgelterstattung. Eine Erstattungspflicht aus Gründen gesetzlicher Leistungsstörungsrechte (z.B. bei Kündigung aus wichtigem Grund) bleibt unberührt.
(8) Weitere Einzelheiten zu Leistungen und Entgelten ergeben sich aus der Preisliste des Anbieters.
§ 17 – Rechnungsstellung
Das Entgelt für Server-Management-Leistungen wird monatlich im Voraus für den laufenden Monat in Rechnung gestellt.
§ 18 – Server-Management-Laufzeit und Kündigung
Die anfängliche Laufzeit des Server-Managements beträgt 12 Monate. Die Laufzeit verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.